Ablauf
Verordnung
Um mit der Physiotherapie beginnen zu können benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik von Ihrem/r Hausarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin oder einem Spital.
Auf der Verordnung müssen Anzahl und Dauer der Einheiten angegeben sein.
Um eine teilweise Rückvergütung von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, bedarf es einer chefärztlichen Bewilligung.
Bezahlung
Die Therapie wird entweder bar nach jeder Einheit bezahlt – hier erhalten Sie jedes mal einen Zahlungsbeleg – oder Sie bezahlen mittels Überweisung.
In beiden Fällen erhalten Sie am Ende eine Sammelrechnung.
Krankenkassa
Die Belege bzw Sammelrechnung können SIe gemeinsam mit dem bewilligten Verordungsschein, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Hier wird laut aktuellem Tarif ein Teilbetrag erstattet.
Zusatzversicherung
Sollte eine private Zusatzversicherung vorhanden sein, können Sie danach dort um eine weitere Refundierung der Kosten einreichen. Meistens wird die Differenz übernommen.
Prävention/ Ausnahmen
Präventive Behandlungen (Massage, Ergonomie, Tapeing,…) bedürfen keiner ärztlichen Verordnung.